Kabelwahl aus Brandschutzsicht

Auszug aus Bulletin 6/2015

Anforderungen aktueller Normen und Vorschriften

Im Artikel „Kabelwahl aus Brandschutz-Sicht“ stellt der CES Sekretär Alfred Furrer (Arbeitsgruppe CPR-Cable) eine Übersicht über Richtlinien dar, die bei der Kabelauswahl helfen.

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KBOB Empfehlung

Einsatz von Elektrokabeln – Funktionserhalt und Brandverhalten

Die europäische Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG (CPD) ist durch die neue europäische Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011, CPR) ersetzt worden. Die CPR ist bereits seit dem 20.04.2011 in Kraft. Nach der Übergangsfrist, die am 01.07.2013 endete, können in der EU (und dem EWR) nur noch Bauprodukte nach der CPR in Verkehr gebracht werden.

Die CPD und die schweizerische Bauproduktegesetzgebung (BauPG, SR 933.0 und BauPV, SR 933.01) sind die rechtlichen Grundlagen für eine gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen nach dem bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (MRA, SR 0.946.526.81). Die Äquivalenz dieser Rechtsgrundlagen ist zudem die Grundvoraussetzung für das Fortbestehen des MRA im Bereich der Bauprodukte.

Da die EU ihre Rechtsgrundlage für den Bauproduktebereich geändert hat (CPR statt CPD), wurde die Schweizer Bauproduktegesetzgebung revidiert.

Die KBOB-Empfehlung soll bezüglich des Einsatzes von Elektro-Kabeln, deren Funktionserhalt und deren Brandverhalten folgende Ziele erfüllen:

  • Personenschutz
  • Optimaler Sachwertschutz
  • Schutz und Werterhaltung (z.B. für bestehende, historische Bausubstanz)
  • Funktionserhalt sicherheitstechnischer Anlagen in Gebäuden
  • Ganzheitliche Betrachtung der Kabel- und Tragsysteme

Darüber hinaus informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen und Produkte.

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Webseite der
Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB

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Brandverhalten von Kabeln

Auszug aus der Elektrotechnik 12/14

Seit Kurzem haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Bauprodukte in der Schweiz geändert. Per 1. Oktober 2014 ist die revidierte Bauprodukteverordnung (BauPV) in Kraft getreten, die geltendes Recht der EU übernimmt. Die BauPV beinhaltet neu auch Anforderungen an das Brandverhalten von Kabeln. Hersteller und Inverkehrbringer müssen neu die Leistungen der Produkte bezüglich ihres Brandverhaltens klassifizieren.

Im Artikel „Brandverhalten von Kabeln“ erläutert Jürg Rellstab, Leiter Produktzertifizierung bei der Electrosuisse Hintergründe und Auswirkungen der Bauprodukteverordnung.

Darüber hinaus informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen und Produkte. Bis zur Umsetzung der Bauproduktenverordnung (voraussichtlich 2016) empfehlen wir Ihnen heute schon die halogenfreien und flammwidrigen Kabel der Bayka. Wir sind Entwicklungspartner von verschiedenen, höchst anspruchsvollen Anwendern von Brandschutzkabeln und begleiten die Einführung der Kabel nach der BauPVO gemeinsam mit unseren Kunden.

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