Nein, sie unterliegen nicht der BauPVO:
Kabel gem. BauPVO erfüllen hohe Anforderungen an ihr Verhalten im Brandfall (reaction to fire).
Ziel ist es die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen.
Definiert werden neben der Brandfortleitung auch Hitze- und Rauchentwicklung, Acidität (Halogenfreiheit) und Abtropfen von brennenden Partikeln (und einige mehr).
Kabel mit Funktionserhalt beschreiben die Widerstandsfähigkeit der kompletten Kabelanlage im Brandfall (resistance to fire).
Ziel ist es die Funktion von Sicherheitseinrichtungen wie Alarm, Wegweiser und Löschanlagen auch im Brandfall zu gewährleisten.
Diese Kabel werden im System – also samt Befestigung – dahingehend geprüft, ob es in der geforderten Zeit einen Kurzschluss gibt.
Kabel mit Funktionserhalt haben somit eine ganz andere Zielsetzung und sind deshalb explizit aus der BauPVO ausgenommen (siehe DIN EN 50575 Abschnitt 1).